Übertretungsstrafverfahren

Autor: Wyttenbach

Ist ein Ordnungsbußenverfahren nicht möglich oder hat der Betroffene die Ordnungsbuße nicht gezahlt, so findet das Übertretungsstrafverfahren statt. Dies gilt auch für Übertretungen kantonaler Vorschriften. Hierbei handelt es sich um ein summarisches Verfahren. Von der Untersuchungsbehörde wird aufgrund der polizeilichen Ermittlungsakte eine Bußenverfügung oder ein Strafbefehl erlassen.

Die Zuständigkeiten sind in der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt, da dies in die ausschließliche Regelungsbefugnis der Kantone fällt. Der Gang des Verfahrens richtet sich nach der eidgenössischen Strafprozessordnung.