BGH - Urteil vom 06.11.1984
VI ZR 26/83
Normen:
HaftpflG 1978 § 1 Abs. 1 ; SHG § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 1985, 76
VRS 68, 192
ZfS 1985, 133
Vorinstanzen:
OLG Braunschweig,
LG Braunschweig,

ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers

BGH, Urteil vom 06.11.1984 - Aktenzeichen VI ZR 26/83

DRsp Nr. 1994/4479

ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers

»Zur Rückschaupflicht des Straßenbahnfahrers nach dem Anhalten des Straßenbahnzuges.« Eine Rückschaupflicht des Führers einer Straßenbahn besteht in jedem Falle beim Anfahren im Haltestellenbereich, denn hier besteht schon durch den Fahrgastwechsel die Möglichkeit, daß sich beim Anfahren noch Fahrgäste im Bereich des Straßenbahnzuges befinden.

Normenkette:

HaftpflG 1978 § 1 Abs. 1 ; SHG § 1 Abs. 1;

Tatbestand: