Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 9. November 2012 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.712,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.231,23 € seit dem 26. Februar 2011 und aus weiteren 5.481,42 € seit dem 21. Juli 2011 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 459,40 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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