KG - Beschluss vom 27.10.2020
3 Ws (B) 225/20 - 122 Ss 96/20
Normen:
StVG § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 06.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 303 OWi 224/20

Umfang der Erhöhung des Fahrverbots wegen Verwirklichung zweier Regeltatbestände

KG, Beschluss vom 27.10.2020 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 225/20 - 122 Ss 96/20

DRsp Nr. 2020/17672

Umfang der Erhöhung des Fahrverbots wegen Verwirklichung zweier Regeltatbestände

Orientierungssätze: 1. Erfüllt eine Tat zwei Fahrverbotsregeltatbestände, so verbietet sich eine unreflektierte Verdoppelung zu einem zweimonatigen Fahrverbot. 2. Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 6. August 2020 wird nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 349 Abs. 2 StPO verworfen.