OLG Dresden - Urteil vom 22.05.2018
4 U 1231/17
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 252;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 04.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 3875/15

Umfang der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns eines selbstständigen RechtsanwaltsAnforderungen an die Darlegung einer zu erwartenden Gewinnsteigerung

OLG Dresden, Urteil vom 22.05.2018 - Aktenzeichen 4 U 1231/17

DRsp Nr. 2018/6581

Umfang der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns eines selbstständigen Rechtsanwalts Anforderungen an die Darlegung einer zu erwartenden Gewinnsteigerung

1. Greifbare Anhaltspunkte, dass ein selbständiger Rechtsanwalt infolge eines Schadensereignisses eine erwartbare Gewinnsteigerung nicht erzielen konnte, sind nicht hinreichend dargetan, wenn sich aus den Gewinnermittlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren nach dem Schadensereignis ein weitgehend konstantes Einkommen ergibt. Die Anzahl angenommener Mandate oder durchgeführter Mandantengespräche ist für eine Schadensschätzung regelmäßig untauglich. Wegen des gebotenen Rückgriffs auf die konkrete Einkommenssituation scheidet auch eine Berechnung des Erwerbsschadens anhand statistischer Durchschnittswerte aus. 2. Kann wegen der Eigenart einer Erkrankung der Eintritt künftiger Beeinträchtigungen jedenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen werden, besteht das Feststellungsinteresse für einen immateriellen Vorbehalt.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 04.08.2017 - Az. 7 O 3875/15 - in Ziffer 2. wie folgt abgeändert: