OLG Hamm - Urteil vom 20.06.2018
20 U 37/17
Normen:
VVG § 192 Abs. 1; MB-KK 2009 § 1 Abs. 1; MB-KK 2009 § 1 Abs. 2; MB-KK 2009 § 4; BGB § 242;
Fundstellen:
r+s 2019, 209
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 18.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 294/15

Umfang der Erstattung der Kosten für Hilfsmittel in der privaten KrankenversicherungAnspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der Kosten für eine Kompressionsjacke

OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2018 - Aktenzeichen 20 U 37/17

DRsp Nr. 2019/2821

Umfang der Erstattung der Kosten für Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der Kosten für eine Kompressionsjacke

Eine Kompressionsjacke ist ein Wechseldrucksystem im Sinne des Hilfsmittelkatalogs in § 4 Teil I RB-KK 2009 i.V. mit Teil II § 5 Abs. 4 S. 2 TB-KK 2009. Die hierfür entstandenen Kosten sind dem Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung daher zu erstatten.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Januar 2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.043,43 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 130,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 192 Abs. 1; MB-KK 2009 § 1 Abs. 1; MB-KK 2009 § 1 Abs. 2; MB-KK 2009 § 4; BGB § 242;

Gründe

I.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (vgl. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO).

II.