OLG München, Urteil vom 11.11.2003 - Aktenzeichen 30 U 110/03
DRsp Nr. 2004/16266
Umfang der Gefährdungshaftung
Die Schadensverursachung durch einen nach Abstellen des Motors aufgrund Überhitzung eingetretenen Brand unterfällt nicht der Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1StVG.