Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Mai 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils den Antrag der Klägerin auf Erstattung von Finanzierungskosten in Höhe von 1.416,32 € nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit abgewiesen hat. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 3. September 2019 wird insoweit zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|