KG - Beschluss vom 07.01.2013
3 Ws (B) 596/12 - 162 Ss 178/12
Normen:
StPO § 147;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 05.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 323 OWi 581/12

Umfang des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers bei auf standardisierte Messverfahrens gestützten Verkehrsordnungswidrigkeitsvorwürfen

KG, Beschluss vom 07.01.2013 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 596/12 - 162 Ss 178/12

DRsp Nr. 2013/4534

Umfang des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers bei auf standardisierte Messverfahrens gestützten Verkehrsordnungswidrigkeitsvorwürfen

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 5. Juli 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 147;

Gründe:

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen § 3 Abs. 3 (zu ergänzen: Nr. 1), 49 (zu ergänzen: Abs. 1 Nr. 3) StVO nach § 24 StVG zu einer Geldbuße von 350,00 Euro verurteilt. Auf die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG statthafte, fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der dieser die Verletzung formellen und sachlichen Rechts rügt, hat der Senat (Einzelrichter) mit Beschluss vom 21. Dezember 2012 gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 1 OWiG die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen, weil es geboten ist, das Urteil zur Fortbildung des Rechts nachzuprüfen.