Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Der Senat ist übereinstimmend der Auffassung, dass das Landgericht die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen hat. Auch das Vorbringen in der Berufung rechtfertigt keine andere Entscheidung.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|