OLG München - Beschluss vom 24.01.2022
25 U 3648/21
Normen:
VVG § 1;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 27.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 3814/20

Umfang des Leistungsanspruchs eines Berufsmusikers wegen Verletzung des Mittelfingers der linken Hand in der privaten Unfallversicherung

OLG München, Beschluss vom 24.01.2022 - Aktenzeichen 25 U 3648/21

DRsp Nr. 2023/3236

Umfang des Leistungsanspruchs eines Berufsmusikers wegen Verletzung des Mittelfingers der linken Hand in der privaten Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung ist die Funktionsfähigkeit eines Fingers allgemein medizinisch und nicht bezogen auf die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Berufsmusiker zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn zwar aufgrund der Tätigkeit als Musiker eine erhöhte Gliedertaxe, nicht aber eine gesonderte Definition der Invalidität oder der Funktionsfähigkeit der Gliedmaßen oder Sinnesorgane bezogen auf die Tätigkeit als Musiker vereinbart worden ist.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Az. 10 O 3814/20 Ver, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

VVG § 1;

Gründe

Der Senat ist übereinstimmend der Auffassung, dass das Landgericht die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen hat. Auch das Vorbringen in der Berufung rechtfertigt keine andere Entscheidung.

I.