OLG München - Beschluss vom 21.02.2022
25 U 3648/21
Normen:
VVG § 1;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 27.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 3814/20

Umfang des Leistungsanspruchs eines Berufsmusikers wegen Verletzung des Mittelfingers der linken Hand in der privaten Unfallversicherung

OLG München, Beschluss vom 21.02.2022 - Aktenzeichen 25 U 3648/21

DRsp Nr. 2023/3505

Umfang des Leistungsanspruchs eines Berufsmusikers wegen Verletzung des Mittelfingers der linken Hand in der privaten Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung ist die Funktionsfähigkeit eines Fingers allgemein medizinisch und nicht bezogen auf die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Berufsmusiker zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn zwar aufgrund der Tätigkeit als Musiker eine erhöhte Gliedertaxe, nicht aber eine gesonderte Definition der Invalidität oder der Funktionsfähigkeit der Gliedmaßen oder Sinnesorgane bezogen auf die Tätigkeit als Musiker vereinbart worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Aktenzeichen 10 O 3814/20 Ver, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München II ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 168.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 1;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4.