OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.09.2018
8 U 181/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 05.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 217/00

Umfang des Schadensersatzes wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Rahmen einer SchwangerschaftsbetreuungErsatzfähigkeit der Zwischenfinanzierungskosten bei der Erstellung eines Wohnhauses mit behindertengerechtem Ausbau eines Zimmers

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.09.2018 - Aktenzeichen 8 U 181/16

DRsp Nr. 2018/16312

Umfang des Schadensersatzes wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Rahmen einer Schwangerschaftsbetreuung Ersatzfähigkeit der Zwischenfinanzierungskosten bei der Erstellung eines Wohnhauses mit behindertengerechtem Ausbau eines Zimmers

Den Eltern eines aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler bei der Schwangerschaftsbetreuung schwerst geschädigten Kindes steht (auch) ein Anspruch auf Ersatz der Zwischenfinanzierungskosten im Rahmen der Erstellung eines Einfamilienhauses mit behindertengerechtem Ausbau eines Zimmers zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anspruchsteller sich wegen der schwersten Behinderung des Kindes (und nicht wegen einer weitere Kinder umfassenden Familienplanung) entschließen, eine vorhandene Eigentumswohnung aufzugeben und ein Einfamilienhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zu bauen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 3) sowie auf die Anschlussberufung der Kläger zu 1) und 2) wird das Schlussurteil der 07. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 05. August 2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger EUR 118.878,67