BGH - Urteil vom 10.10.1977
VIII ZR 110/76
Normen:
BGB § 476 ;
Fundstellen:
JR 1978, 16
MDR 1978, 306
VRS 54, 1

Umfang einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel bei einem Gebrauchtwagenverkauf; Zusicherung der Unfallfreiheit

BGH, Urteil vom 10.10.1977 - Aktenzeichen VIII ZR 110/76

DRsp Nr. 1994/5358

Umfang einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel bei einem Gebrauchtwagenverkauf; Zusicherung der Unfallfreiheit

Eine formularmäßige Freizeichnungsklausel "wie besichtigt unter Ausschluß jeder Gewährleistung" schließt, wenn der Verkäufer eines Gebrauchtwagens die Unfallfreiheit durch Individualabrede zugesichert hat, insoweit das Wandlungsrecht des Käufers nicht aus.

Normenkette:

BGB § 476 ;

Hinweise:

Nach BGH v. 11.6.1979, VRS 57, 265 = DAR 1979, 278 verstößt die Freizeichnungsklausel als solche nicht gegen die Generalklausel des § 9 AGBG.

Fundstellen
JR 1978, 16
MDR 1978, 306
VRS 54, 1