OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.2000
3 U 20/99
Normen:
AKB § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2000, 177
Vorinstanzen:
LG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 585/97

Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.2000 - Aktenzeichen 3 U 20/99

DRsp Nr. 2004/14779

Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Beginn des materiellen Versicherungsschutzes unterliegt auch bei der vorläufigen Deckung der Vereinbarung der Parteien. Ist das zu erwerbende Fahrzeug noch zugelassen, so erscheint es aus Sicht des Versicherungsnehmers verständlich, den Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Deckungskarte an ihn anzunehmen.

Normenkette:

AKB § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 585/97
Fundstellen
OLGReport-Frankfurt 2000, 177