KG, Urteil vom 24.05.2003 - Aktenzeichen 25 U 167/01
DRsp Nr. 2005/7527
Ungläubiger Erwerb eines unterschlagenen Kfz
Der ungläubige Erwerb eines anlässlich einer Probefahrt unterschlagenen Kfz kommt nicht in Betracht, wenn der Erwerber bei zureichender Prüfung der Fahrzeugpapiere ohne weiteres hätte erkennen können, dass diese gefälscht waren.