Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im Strafverfahren vernommenen Zeugen
BGH, Urteil vom 03.05.1983 - Aktenzeichen VI ZR 143/81
DRsp Nr. 1994/4683
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im Strafverfahren vernommenen Zeugen
Es stellt eine zulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn der Richter des Haftpflichtprozesses die Aussage eines im Strafverfahren vernommenen Zeugen im Wege des Urkundenbeweises negativ beurteilt, ohne dem ausdrücklich gestellten Antrag auf erneute Vernehmung des Zeugen zu entsprechen.