OLG Celle - Beschluss vom 06.04.2000
333 Ss 34/00 (OWi)
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 88

Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung im Bußgeldverfahren nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 333 Ss 34/00 (OWi)

DRsp Nr. 2005/14366

Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung im Bußgeldverfahren nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Die Verjährung wird in einem Bußgeldverfahren durch die Anhörung des Betroffenen nicht erneut unterbrochen, wenn ihm zuvor die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gemacht worden ist.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
NZV 2001, 88