BGH - Urteil vom 27.11.1984
VI ZR 38/83
Normen:
BGB § 209 Abs.1;
Fundstellen:
BB 1985, 360
DB 1985, 649
DRsp I(112)128a
JZ 1985, 349
NJW 1985, 1152
VersR 1985, 238
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Essen,

Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit einer Verbindlichkeit

BGH, Urteil vom 27.11.1984 - Aktenzeichen VI ZR 38/83

DRsp Nr. 1992/4649

Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit einer Verbindlichkeit

»Besteht der vom Schädiger zu ersetzende Schaden in der Belastung mit einer Verbindlichkeit, so unterbricht die Zahlungsklage des Geschädigten auch die Verjährung des Freistellungsanspruchs.«

Normenkette:

BGB § 209 Abs.1;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von dem verklagten Rechtsanwalt Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten.