Das Landgericht hat den Angeklagten S. wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und hat ihm die Fahrerlaubnis bei Anordnung einer Sperre von 16 Monaten entzogen. Den Angeklagten J hat das Landgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten S. hat mit einer lediglich den Maßregelausspruch betreffenden Verfahrensrüge Erfolg. Im übrigen bleibt seine Revision wie die Revision des Angeklagten J. insgesamt ohne Erfolg.
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