OLG Bamberg - Endurteil vom 01.07.2020
3 U 54/20
Normen:
UWG § 3a; StVZO § 29 Abs. 1 S. 1; StVZO Anl. VIIIb Nr. 6.2;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 24.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 936/19

Unterlassungsanspruch für eine GutscheinaktionWertgutscheine für die Durchführung einer HauptuntersuchungBegriff der MarktverhaltensregelGesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen

OLG Bamberg, Endurteil vom 01.07.2020 - Aktenzeichen 3 U 54/20

DRsp Nr. 2021/14815

Unterlassungsanspruch für eine Gutscheinaktion Wertgutscheine für die Durchführung einer Hauptuntersuchung Begriff der Marktverhaltensregel Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 24.01.2020, Az. 1 HK O 936/19, aufgehoben.

2.

Der Beklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr die staatsentlastende Hauptuntersuchung mit einem Gutschein zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn dies wort- oder inhaltsgleich geschieht mit Hinweisen wie: "... € Gutschein ... Nur ein Gutschein pro Hauptuntersuchung ...einlösbar..."

wie geschehen mit den in der beigefügten Anlage CF 0 wiedergegebenen Gutscheinen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 299,60 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

4.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

6.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Beschluss