OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.08.2000
2a Ss (OWi) 242/00 - (OWi) 85/00 II
Normen:
StPO § 138 ; BRAO § 4 ; DRiG § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 39
VRS 99, 370

Unterzeichnung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch einen Patentanwalt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 2a Ss (OWi) 242/00 - (OWi) 85/00 II

DRsp Nr. 2005/7338

Unterzeichnung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch einen Patentanwalt

1. Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht allein deshalb unzulässig, weil er von einem Patentanwalt unterschrieben ist. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der Patentanwalt als Verteidiger zugelassen worden ist. 2. Die Zulassung als Verteidiger kann ausnahmsweise auch stillschweigend erfolgen. Hiervon ist dann auszugehen, wenn die betreffende Person zur Hauptverhandlung geladen worden und dort ohne Beanstandung durch das Gericht wie ein Verteidiger aufgetreten ist. Die so erfolgte Zulassung als Verteidiger berechtigt auch zur Einlegung und Begründung einer Revision oder Rechtsbeschwerde.

Normenkette:

StPO § 138 ; BRAO § 4 ; DRiG § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2001, 39
VRS 99, 370