OLG Nürnberg - Beschluss vom 03.03.2021
13 U 2366/20
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Fundstellen:
MDR 2021, 922
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 25.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 6674/19

Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung in AGBNahezu unlesbare AGBPolizeiklausel in Mietverträgen über Pkw

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.03.2021 - Aktenzeichen 13 U 2366/20

DRsp Nr. 2021/9245

Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung in AGB Nahezu unlesbare AGB Polizeiklausel in Mietverträgen über Pkw

1. Die andere Vertragspartei kann vom Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen, wenn diese in einer nur etwa 1 mm kleiner dünner Schrift in hellem Grauton abgedruckt sind, bestehend aus elf Abschnitten und zahlreichen Unterabschnitte, die förmlich auf eine Seite gepresst sind. Drucktechnisch so gestaltete allgemeine Geschäftsbedingungen werden gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht Bestandteil des Vertrags.2. Sind allgemeine Geschäftsbedingungen (aufgrund unzureichender Lesbarkeit) nicht Bestandteil eines Vertrags über die Miete eines Kraftfahrzeugs geworden und daher keine Konsequenzen vereinbart für den Verstoß gegen die auf der Vorderseite des Vertrags abgedruckte Verpflichtung, bei jedem Unfall sofort die Polizei hinzuzuziehen, führt auch die (ergänzende) Heranziehung des § 28 Abs. 2 VVG nicht zu einer Haftungsfreistellung des Vermieters (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10 -, Rn. 34, juris).

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2;

[Gründe]