Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 30. September 2021 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Das weitergehende Rechtsmittel wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
3.
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