BayObLG - Beschluß vom 27.04.1988
RReg 1 St 29/88
Normen:
StGB § 267 Abs. 1 ; StVZO § 22 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 366 (Bär)

Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch bei Verwendung eines Kennzeichens ohne Dienstsiegel

BayObLG, Beschluß vom 27.04.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 29/88

DRsp Nr. 1998/9796

Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch bei Verwendung eines Kennzeichens ohne Dienstsiegel

Wer ein für ein anderes Kraftfahrzeug ausgegebenes Kennzeichen an einem Kraftfahrzeug anbringt und das so gekennzeichnete Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr benutzt, erfüllt nur dann den Tatbestand der Urkundenfälschung, wenn das Kennzeichen mit dem Dienstsiegel der Zulassungsstelle versehen ist; fehlt es daran, andernfalls liegt lediglich Kennzeichenmißbrauch vor.

Normenkette:

StGB § 267 Abs. 1 ; StVZO § 22 ;
Fundstellen
DAR 1989, 366 (Bär)