OLG Hamm - Beschluß vom 09.11.1999
2 Ss OWi 1078/99
Normen:
StVG § 25 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 177
MDR 2000, 269
NZV 2000, 136
VRS 98, 222

Urteilsgründe bei Verhängung eines Fahrverbots)

OLG Hamm, Beschluß vom 09.11.1999 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1078/99

DRsp Nr. 2000/4343

Urteilsgründe bei Verhängung eines Fahrverbots)

»Eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bedarf es dann nicht, wenn der Begründung des amtrichterlichen Urteils im übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht mehr erreicht werden kann.«

Normenkette:

StVG § 25 ;
Fundstellen
DAR 2000, 177
MDR 2000, 269
NZV 2000, 136
VRS 98, 222