I. Am 10.9.2013 hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit der vorsätzlichen verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons "als Fahrzeugführer" zu der Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Betroffene form- und fristgerecht Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingelegt. Mit Beschluss des Einzelrichters vom 13.2.2014 wurde die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zugelassen und das Verfahren dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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