Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
II.Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
IV.Die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht fallen der Betroffenen zur Last.
I.
Das Amtsgericht Geilenkirchen hat die Betroffene mit der angefochtenen Entscheidung wegen "fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Organisation oder Information dient oder zu dienen bestimmt ist, als Kraftfahrzeugführer" zu der Geldbuße von 115,-- € verurteilt. Es hat zum Tatgeschehen - soweit im Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang - die nachfolgenden Feststellungen getroffen:
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