BFH - Urteil vom 24.02.2010
II R 44/09
Normen:
3. KraftStÄndG Art. 2; KraftStG § 8 Nr. 1a; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2a ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; StVZO § 23 Abs. 6a;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 277/08

Vereinbarkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen mit dem Rückwirkungsverbot; Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen aufgrund einer ausschließlich begünstigenden Wirkung; Schutzwürdiges Vertrauen von Wohnmobilhaltern trotz offensichtlichem Bedürfnis einer gesetzlichen Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung nach Aufhebung der ursprünglichen Regelung

BFH, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen II R 44/09

DRsp Nr. 2010/7961

Vereinbarkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen mit dem Rückwirkungsverbot; Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen aufgrund einer ausschließlich begünstigenden Wirkung; Schutzwürdiges Vertrauen von Wohnmobilhaltern trotz offensichtlichem Bedürfnis einer gesetzlichen Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung nach Aufhebung der ursprünglichen Regelung

1. Die durch das 3. KraftÄndG vom 21. Dezember 2006 mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2006 geschaffenen Neuregelungen für die Wohnmobilbesteuerung verstoßen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben.2. Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten über den 1. Mai 2005 hinaus mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als LKW in keinem Falle rechnen. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser Rechtslage lag nicht vor.

Normenkette:

3. KraftStÄndG Art. 2; KraftStG § 8 Nr. 1a; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2a ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; StVZO § 23 Abs. 6a;

Gründe

I.