OLG Oldenburg - Urteil vom 02.06.2003
15 U 29/03
Normen:
VerbrKrG § 12 ; VerbrKrG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 460
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 21.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 3031/01

Vereinbarung einer abstrakten Schadensberechnung in AGB eines Leasingvertrages

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.06.2003 - Aktenzeichen 15 U 29/03

DRsp Nr. 2003/12310

Vereinbarung einer abstrakten Schadensberechnung in AGB eines Leasingvertrages

»Stellt die in den AGB eines Leasingvertrages vorgesehene Schadensberechnung nicht auf den tatsächlichen Finanzierungssatz und die tatsächlichen Fahrzeugwerte ab, verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Schadensersatzes und ist daher unangemessen.«

Normenkette:

VerbrKrG § 12 ; VerbrKrG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Klägerin hat teilweise Erfolg.

Die Klägerin kann nach wirksamer fristloser Kündigung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrages über einen Pkw BMW 520 i wegen Zahlungsverzuges vom Beklagten die Zahlung des ausgeurteilten Betrages nebst Zinsen verlangen.

Die Klägerin hat den Leasingvertrag, dessen Inhalt nicht streitig ist, wirksam gekündigt. Die dagegen gerichteten Einwendungen des Beklagten sind unbegründet.