A.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Kostenentscheidungen, die gegen sie auf der Grundlage des § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ergangen sind. Die zu gemeinsamer Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffen mittelbar die Frage, ob diese Norm mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Beschwerdeführer zu 3) und 4) rügen darüber hinaus Verfassungsverstöße bei Anwendung dieser Bestimmung.
I.
1. Der am 1. April 1987 in Kraft getretene § 25a StVG hat folgenden Wortlaut:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|