AG Augsburg, vom 05.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 424 Js 108967/94
BayObLG, vom 07.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen RR 205/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der strafgerichtlichen Verurteilung eines italienischen Führerscheininhabers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
BVerfG, Beschluß vom 28.04.1998 - Aktenzeichen 2 BvR 195/96
DRsp Nr. 2004/15335
Verfassungsrechtliche Prüfung der strafgerichtlichen Verurteilung eines italienischen Führerscheininhabers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht, ob einer innerstaatlichen Norm des einfachen Rechts allein wegen Unvereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht (hier: Art. 6, 8a, 52 EG-Vertrag) die Geltung versagt werden muß.