Vergütungsvereinbarung
zwischen
Herrn/Frau . (Name, Adresse)
- im Folgenden "Mandant/Mandantin" genannt -
und
Herrn/Frau Rechtsanwalt/ in . (Name, Adresse)
- im Folgenden "Rechtsanwalt" genannt -
wird folgende
Vergütungsvereinbarung
getroffen:
1. Der Mandant/Die Mandantin beauftragt den Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Schmerzensgeldansprüche gegenüber Herrn/Frau . (Name und Adresse) und der . Versicherung aus Anlass des Verkehrsunfalls vom . in ..
2. (1) Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten/seine Mandantin auf der Basis eines Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG tätig. Unter Erfolg verstehen die Parteien, dass das gerichtliche Verfahren zu einem Zahlungsanspruch i.H.v. mindestens 10.000 Euro führt, gleich ob durch Urteil oder durch Vergleich.
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