Vergütungsvereinbarung zum Erfolgshonorar

 

 

 

Vergütungsvereinbarung

 

zwischen

 

Herrn/Frau . (Name, Adresse)

 

                                                                       - im Folgenden "Mandant/Mandantin" genannt -

 

und

 

Herrn/Frau Rechtsanwalt/ in . (Name, Adresse)

 

                                                                       - im Folgenden "Rechtsanwalt" genannt -

 

wird folgende

 

Vergütungsvereinbarung

 

getroffen:

 

1.    Der Mandant/Die Mandantin beauftragt den Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Schmerzensgeldansprüche gegenüber Herrn/Frau . (Name und Adresse) und der . Versicherung aus Anlass des Verkehrsunfalls vom . in ..

 

2.    (1) Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten/seine Mandantin auf der Basis eines Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG tätig. Unter Erfolg verstehen die Parteien, dass das gerichtliche Verfahren zu einem Zahlungsanspruch i.H.v. mindestens 10.000 Euro führt, gleich ob durch Urteil oder durch Vergleich.