1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 01. September 2020 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass das Fahrverbot auf einen Monat herabgesetzt wird. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch vier Monate nach Erlass dieses Beschlusses.
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