Verjährungsunterbrechung durch manuelle Übersendung eines Anhörungsbogens
OLG Köln, Beschluss vom 02.11.1999 - Aktenzeichen Ss 472/99 [B]
DRsp Nr. 2003/16511
Verjährungsunterbrechung durch manuelle Übersendung eines Anhörungsbogens
»Erfolgt die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens nicht im Rahmen eines programmierten Ablaufs der EDV-Anlage, sondern als Individualentscheidung des Sachbearbeiters, der sich des Computers als Schreibhilfe bedient, führt sie nur dann zur Verjährungsunterbrechung, wenn der Sachbearbeiter den Vorgang sogleich mit seiner Unterschrift oder seinem Handzeichen abgezeichnet hat.«