Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.1998 - Aktenzeichen 2 U 125/97
DRsp Nr. 1998/17929
Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle
1. Zur Frage des zeitlichen Abstands von Kontrollen des ordnungsgemäßen Zustands einer Autobahnbaustelle. 2. Bei einer neu errichteten Autobahnbaustelle kommt der Verkehrssicherungspflichtige seinen Pflichten nach, wenn er sich durchgängig in einem zeitlichen Abstand von rd. sechs Stunden vom ordnungsgemäßen Zustand der Baustelle überzeugt.