Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstücks-Vorplatz an Frosttagen
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1998 - Aktenzeichen 12 U 80/97
DRsp Nr. 2000/1655
Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstücks-Vorplatz an Frosttagen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstücks-Vorplatz müssen von Schnee und Eis bereits geräumte Flächen an Frosttagen nicht auf kleinere, infolge Tropfwasser parkender Kraftfahrzeuge oder wegen verschütteter Flüssigkeit glatte Stellen untersucht werden.