Verkehrssicherungspflichten; erforderliche Sicherheitskontrolle eines gekauften älteren Gebrauchtwagens
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.1998 - Aktenzeichen 8 U 65/96
DRsp Nr. 2004/1383
Verkehrssicherungspflichten; erforderliche Sicherheitskontrolle eines gekauften älteren Gebrauchtwagens
Nach dem Kauf eines 12 Jahre alten Kraftfahrzeugs mit runderneuerten Reifen muss der Käufer - unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht - für eine Überprüfung der Verkehrssicherheit des Wagens durch eine Fachwerkstatt sorgen.