Verkehrsstrafsachen

Autor: Wyttenbach

Handelt es sich um schwerwiegende Übertretungen, die durch das Ordnungsbußenverfahren nicht abgehandelt werden können, und insbesondere um Verkehrsstraftaten, so kommt es zur Verurteilung im Rahmen eines Strafverfahrens. Rechtliche Grundlagen sind das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (SVG).

Zu den wichtigsten Straftaten gehören:

Trunkenheitsfahrt (Art. 91 SVG)

Fahrerflucht (Art. 92 Abs. 2 SVG)

Straßenverkehrsgefährdung (Art. 90 Abs. 2 SVG)

Nötigung (Art. 181 StGB)

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Art. 237 StGB)

Fahrlässige Körperverletzung und Tötung (Art. 125 und 117 StGB)

Fahren ohne Fahrerlaubnis (Art. 95 SVG)

Das Strafgesetzbuch und das Straßenverkehrsgesetz sind ebenfalls über www.fedlex.admin.ch einsehbar.

Der Straftatbestand und dessen Folgen sowie das Strafverfahren sind in der Schweiz bundesrechtlich geregelt. Zunächst findet ein Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft statt. Die Staatsanwaltschaft beschafft die notwendigen Beweismittel (z.B. Zeugeneinvernahmen, Gutachten) und erhebt danach Anklage beim Gericht. Eine durch einen Verkehrsunfall geschädigte Person hat das Recht, als Partei am gesamten Strafverfahren teilzunehmen.