OLG Brandenburg - Urteil vom 11.10.2007
12 U 24/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ; BGB §§ 823 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 154/06

Verkehrsunfall beim Linksabbiegen: Kollision mit Gegenverkehr wegen Überschreiten der Mittellinie

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 12 U 24/07

DRsp Nr. 2007/22289

Verkehrsunfall beim Linksabbiegen: Kollision mit Gegenverkehr wegen Überschreiten der Mittellinie

Ein Linksabbieger hat sich bis zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen, darf aber nicht darüber hinausfahren, wenn sich Gegenverkehr nähert. Ein entsprechender Verstoß gegen § 9 Abs. 1, Abs. 5 StVO führt zu einem hohen Verursachungsanteil nach § 17 Abs. 1 StVG bei einem hierdurch verursachten Verkehrsunfall.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ; BGB §§ 823 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: