LG Neuruppin, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 154/06
Verkehrsunfall beim Linksabbiegen: Kollision mit Gegenverkehr wegen Überschreiten der Mittellinie
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 12 U 24/07
DRsp Nr. 2007/22289
Verkehrsunfall beim Linksabbiegen: Kollision mit Gegenverkehr wegen Überschreiten der Mittellinie
Ein Linksabbieger hat sich bis zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen, darf aber nicht darüber hinausfahren, wenn sich Gegenverkehr nähert. Ein entsprechender Verstoß gegen § 9 Abs. 1, Abs. 5StVO führt zu einem hohen Verursachungsanteil nach § 17 Abs. 1StVG bei einem hierdurch verursachten Verkehrsunfall.