I.
Die Verfügungsbeklagte wirbt in Inseraten für das Fahrzeug "H GLS" mit dem Hinweis "Front- oder Allradantrieb" und mit der Preisangabe: "ab EURO 18.990,00". Nachfolgend ist eine Anzeige in der Zeitschrift "J & F ", Nr. 4, Heft April 2004, in verkleinerter Form wiedergegeben.
Der Verfügungskläger, ein nach §
Die Verfügungsbeklagte hält die Annahme, ein Verbraucher gehe davon aus, das Modell mit Allradantrieb zu dem gleichen Preis wie ein Fahrzeug mit Frontantrieb erhalten zu können, für realitätsfern.
Das Landgericht hat mit Urteil vom 15.06.2004 den auf Unterlassung der beanstandeten Werbung gerichteten Verfügungsantrag zurückgewiesen.
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