Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. April 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 500 € festgesetzt.
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist unbegründet. Der Rechtssache kommt nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (1.). Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unbegründet (2.).
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|