Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers
BGH, Urteil vom 19.01.1983 - Aktenzeichen IVa ZR 225/81
DRsp Nr. 1994/4771
Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers
Eine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflicht liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Unfall sein Fahrzeug versteckt und der Polizei gegenüber behauptet, es sei ihm gestohlen worden.
Normenkette:
AKB § 7 V Abs. 2 Satz 2;
Hinweise:
Ergänzung zu BGH v. 21.04.1982, BGHZ 84, 84 = VRS 63, 190 = VersR 1982, 142.