VGH Hessen - Urteil vom 14.07.2021
25 A 1290/18.B
Normen:
Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen § 8 S. 1-2;
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 25.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 K 5529/15

Verletzung der Berufspflichten eines Arztes mangels Aufklärung eines Patienten über die 3D Mapping-Biopsie der Prostata als diagnostische Methode hinsichtlich der Anzahl der Stanzen

VGH Hessen, Urteil vom 14.07.2021 - Aktenzeichen 25 A 1290/18.B

DRsp Nr. 2022/9872

Verletzung der Berufspflichten eines Arztes mangels Aufklärung eines Patienten über die 3D Mapping-Biopsie der Prostata als diagnostische Methode hinsichtlich der Anzahl der Stanzen

Bei der 3D Mapping-Biopsie der Prostata handelt es sich um eine diagnostische Methode, die nicht der in Deutschland üblichen Primärdiagnostik entspricht. Sie weicht mit ihrer sehr hohen Anzahl der Stanzen erheblich von dem eingeführten und als anerkannt geltenden Verfahren bei einer Primärbiopsie der Prostata ab. Der behandelnde Arzt ist daher grundsätzlich verpflichtet, seinem Patienten zumindest die ungefähre Größenordnung der bei der 3 D Mapping-Biopsie anfallenden Gewebeproben mitzuteilen.

Tenor

Auf die Berufung des Beschuldigten wird das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen vom 25.04.2018 - 21 K 5529/15.GI.B - aufgehoben.

Der Beschuldigte wird freigesprochen.

Die baren Auslagen und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Landesärztekammer Hessen zur Last.

Normenkette:

Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen § 8 S. 1-2;

Gründe

I.