Auf die Berufung des Beschuldigten wird das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen vom 25.04.2018 -
Der Beschuldigte wird freigesprochen.
Die baren Auslagen und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Landesärztekammer Hessen zur Last.
I.
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