Die Berufung des Klägers gegen das am 14.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung von in einem Internetforum getätigten Äußerungen in Anspruch.
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