OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.04.2022
16 U 5/21
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB Art. 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 14.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 258/18

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum getätigter Äußerungen über den Umbau eines Lkw zu einem Oldtimer mit H-Kennzeichen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2022 - Aktenzeichen 16 U 5/21

DRsp Nr. 2022/16524

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum getätigter Äußerungen über den "Umbau" eines Lkw zu einem Oldtimer mit H-Kennzeichen

Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie ehrenrührig sind. Demgegenüber tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück, wenn die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern enthält.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB Art. 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung von in einem Internetforum getätigten Äußerungen in Anspruch.