BVerfG - Beschluß vom 20.10.1992
1 BvR 483/92
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; StVG § 7 ;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 18.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 4394/91

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung angebotener Beweise

BVerfG, Beschluß vom 20.10.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 483/92

DRsp Nr. 2005/15816

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung angebotener Beweise

Es verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Fachgericht in einer entscheidungserheblichen Frage den durch eine Partei angebotenen Beweis nicht erhebt, obwohl der Beweiserhebung weder materielles noch prozessuales Recht entgegensteht.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; StVG § 7 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Berufungsentscheidung, durch welche die Verurteilung eines Halters im Sinne von § 7 StVG in erster Instanz bestätigt wurde. Gerügt wird die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG.

I.