OLG Celle - Beschluss vom 22.02.2022
2 Ss (Owi) 264/21
Normen:
GVG § 121 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 3; StPO §44 Abs. 2 S. 2; StVG § 25; UrhG § 2; UrhG § 45;
Fundstellen:
DAR 2022, 573
NZV 2022, 347
Vorinstanzen:
AG Achim, vom 02.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 466 Js 29767/21

Verletzung des Rechts auf faire VerfahrensgestaltungAnspruch auf Einsicht in Lebensakte eines MessgerätsKeine Beschränkung der Akteneinsicht auf eichpflichtige Maßnahmen am Messgerät

OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2022 - Aktenzeichen 2 Ss (Owi) 264/21

DRsp Nr. 2022/10793

Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung Anspruch auf Einsicht in Lebensakte eines Messgeräts Keine Beschränkung der Akteneinsicht auf eichpflichtige Maßnahmen am Messgerät

1. Die erhobene Verfahrensrüge ist zulässig und begründet, da dem Antrag auf Akteneinsichtnahme durch den Verteidiger nicht in hinreichendem Maße nachgekommen wurde. So fehlen Nachweise dafür, dass seit der letzten Eichung bis zu einer möglicherweise neuen Eichung oder bis zum Tag der Hauptverhandlung keine Rerapartur -, Wartungs - oder sonstige Arbeiten an dem Messgerät vorgenommen worden sind. 2. Die Akteneinsicht in die Lebensakte eines Messgerätes ist nicht auf eichpflichtige Maßnahmen beschränkt. Auch aus den weiteren Informationen können sich Anhaltspunkte für die fehlende Rechtmäßigkeit der Messung ergeben.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Achim zurückverwiesen

Normenkette:

GVG § 121 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 3; StPO §44 Abs. 2 S. 2; StVG § 25; UrhG § 2; UrhG § 45;

Gründe:

I.