OLG Nürnberg - Urteil vom 28.03.2002
8 U 4326/01
Normen:
VVG § 27 ; VVG § 28 ; AKB § 12 ;
Fundstellen:
OLGReport-Nürnberg 2003, 284
VersR 2003, 1032
Vorinstanzen:
LG Weiden, vom 15.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 784/01

Verlust des Portemonnaie-Schlüssels als Gefahrerhöhung bei der Fahrzeugversicherung

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2002 - Aktenzeichen 8 U 4326/01

DRsp Nr. 2003/6263

Verlust des Portemonnaie-Schlüssels als Gefahrerhöhung bei der Fahrzeugversicherung

»1. In der Fahrzeugversicherung stellt der Verlust des Portemonnaie-Schlüssels eine Gefahrerhöhung dar weil hierdurch das versicherte Risiko des Verlustes des Fahrzeugs dauerhaft gesteigert wird. 2. Unterlässt es der Versicherungsnehmer, dem der Fahrzeugschlüssel ungewollt abhanden kam, nach erlangter Kenntnis vom Verlust des Schlüssels dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige zu erstatten, wird der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 VVG leistungsfrei.«

Normenkette:

VVG § 27 ; VVG § 28 ; AKB § 12 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Leistungsanspruch aus einer Fahrzeugversicherung wegen des von der Klägerin behaupteten Diebstahls eines Pkw BMW 740 iA in, am 13.06.2000.