OLG Saarbrücken - Beschluss vom 24.04.2018
5 W 25/18
Normen:
BGB §§ 249 ff.;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 166/17

Verlust eines Kautionsrückzahlungsanspruchs durch Pfändung wegen SteuerschuldenKein ermittelbarer Schaden bei Tilgung einer bestehenden Verbindlichkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 5 W 25/18

DRsp Nr. 2020/12557

Verlust eines Kautionsrückzahlungsanspruchs durch Pfändung wegen Steuerschulden Kein ermittelbarer Schaden bei Tilgung einer bestehenden Verbindlichkeit

Hatte ein Rechtsanwalt es unterlassen, seinen Mandanten darüber aufzuklären, dass die zum Zwecke der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls geleistete Sicherheit wegen bestehender Steuerschulden gepfändet werden könnte, so stellt die anschließende Pfändung und Überweisung des Kautionsrückzahlungsanspruchs keinen im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs ermittelbaren Schaden dar, wenn hierdurch zugleich bestehende Verbindlichkeiten des Mandanten getilgt wurden.

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.3.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 7.3.2018 - Az: 9 O 166/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 249 ff.;

Gründe:

I.