OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.03.2021
5 U 37/20
Normen:
VVG § 63; BGB § 278; VVG §§ 60 f.; BGB §§ 249 ff.;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 139/18

Vermittlung einer WohngebäudeversicherungSchadensersatz wegen behaupteter Falschberatung durch einen VersicherungsmaklerUmfang der gesetzlichen BeratungspflichtDarlegung eines ersatzfähigen Schadens

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2021 - Aktenzeichen 5 U 37/20

DRsp Nr. 2021/15110

Vermittlung einer Wohngebäudeversicherung Schadensersatz wegen behaupteter Falschberatung durch einen Versicherungsmakler Umfang der gesetzlichen Beratungspflicht Darlegung eines ersatzfähigen Schadens

1. Ein Versicherungsmakler, der nicht angemessen verdeutlicht, dass sich der von ihm vorgelegte Antrag auf Abschluss einer Gebäudeversicherung an einen weithin unbekannten, im Ausland ansässigen, der dortigen Insolvenzsicherung unterstehenden Risikoträger richtet, verletzt seine Beratungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und kann diesem bei Zahlungsausfällen im Versicherungsfall schadensersatzpflichtig sein. 2. Ein ersatzfähiger Schaden liegt aber nur vor, wenn bei zutreffender Beratung anderweitiger Versicherungsschutz für den geltend gemachten Versicherungsfall bestanden hätte; daran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht eindeutig dazu erklärt, ob er dann seinen bisherigen Vertrag ohne ausreichende Deckung beibehalten oder besseren Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft genommen hätte. Für eine "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" besteht in diesem Fall keine Grundlage.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 7. April 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 139/18 - wird zurückgewiesen.